Inspektionen

DGUV-Prüfungen

DGUV: Gefahren bei Nichteinhaltung

Sicherheit hat höchste Priorität. Deshalb ist es wichtig alle vorgeschriebenen DGUV-Prüfungen in einer Betriebstätte zu respektieren und alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Bei Nichtbeachtung oder Nichtdurchführung der vorgeschriebenen Prüfungen, erlischt u.U. nicht nur der Versicherungsschutz, sondern es können sich strafrechtliche Konsequenzen ergeben. Bußgelder und Freiheitsstrafen können die Folge sein, wenn Vorschriften nicht eingehalten oder regelmäßige Prüfungen nicht durchgeführt werden.

Schützen Sie Ihre Mitarbeiter, schützen Sie sich und somit Ihr Unternehmen. Wir bieten Ihnen umfangreiche DGUV-Prüfungen und Inspektionen an. Wir kümmern uns darum.

Regalinspektion - MFH Maschinen Support

nach DIN EN 15635 / DGUV Regel 108-007

Unsere hochqualifizierten und erfahrenen Inspekteure sind speziell geschult, um gründliche Regalinspektionen durchzuführen. Diese tragen dazu bei, die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter im Lager zu gewährleisten und gleichzeitig Ihre Investitionen zu schützen.

Wir gehen bei Inspektionen keinerlei Kompromisse ein und stellen sicher, dass alle Standards streng eingehalten werden, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Unsere Inspektionen stören Ihren normalen Betrieb nicht, da wir sie während der regulären Geschäftszeiten durchführen.

Solche regelmäßigen Inspektionen sind entscheidend, um langfristig kostspielige Schäden und Unterbrechungen zu vermeiden.

Zögern Sie nicht länger und kontaktieren Sie uns noch heute, damit wir Ihnen helfen können, eine sichere und effiziente Lagerumgebung zu schaffen!

  • Wiederkehrende, gesetzlich vorgeschriebene, Sachkundeprüfung von Regalanlagen.
  • Prüfung gemäß BetrSichV, DGUV Regel 108-007, DGUV Information und DIN EN 15635 (ortsfeste Regalsysteme aus Stahl)
  • Fachbodenregale, Palettenregale, Kragarmregale, Hochregalanlage, Einfahrregale, Durchfahrregale, Durchlaufregale und Regale als Mehrgeschosseinrichtungen.
  • Überprüfung in der Regel einmal jährlich, außer bei Veränderungen der Anlage.

Prüfung

von Erdbaumaschinen und Flurförderfahrzeugen gemäß DGUV V68

Der Einsatz von Fluförderfahrzeugen sowie Erdbaumaschinen unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften und macht eine regelmässige Überprüfung der Betriebsmittel notwendig.
Die wiederkehrenden Prüfungen müssen sich auf die Prüfung des Zustandes der Bauteile und Einrichtungen, auf Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen sowie auf Vollständigkeit des Prüfnachweises erstrecken.
MIt der MFH Maschinen Support GmbH haben Sie einen zertifizierten Partner an Ihrer Seite:

  • Wiederkehrende, gesetzlich vorgeschriebene, Sachkundeprüfung von Flurförderfahrzeugen.
  • Prüfung gemäß DGUV V68.
  • Überprüfung abhängig von der Nutzung, in der Regel einmal jährlich.

Prüfung & Wartung

von Leitern und Tritten gemäß DGUV

 

  • Wiederkehrende, gesetzlich vorgeschriebene, Sachkundeprüfung von Leitern und Tritte.
  • Prüfung gemäß DGUV 208-016.
  • Leiter, Tritte, Notabstiege usw..
  • Überprüfung in der Regel einmal jährlich.

Prüfung

von Hydraulik-Schlauchleitungen gemäß DGUV 113-020

Ein wesentlicher Faktor zur Gewährleistung der Sicherheit der Beschäftigten beim Umgang mit Maschinen und Hydraulik­anlagen ist die Prüfung der verwendeten Hydraulik-Schlauchleitungen.

Prüfungen sind erforderlich

  • nach der Montage und vor der erstmaligen Benutzung der Hydraulik-Schlauchleitung,
  • nach Unfällen, längeren Zeiträumen der Nichtbenutzung und besonderen beanspruchenden Ereignissen wie z. B. Kollisionen, Natur­ereignissen, Überhitzungen (außer­ordentliche Überprüfung),
  • wiederkehrend in festgelegten regelmäßigen Abständen.

Die genannten Prüfungen dürfen nur von zur Prüfung befähigten Personen durchgeführt werden. Unsere zertifizierten Prüfer unterstützen Sie dabei.

DGUV Prüfung von Anschlag- und Hebemittel

nach Betriebssicherheitsverordnung (§14) und DGUV Regel 100-500

Die DGUV Prüfung von Anschlag- und Hebemitteln ist eine gesetzliche Pflicht für alle Betreiber von Kranen, Hebebühnen, Flurförderzeugen und anderen Geräten, die Lasten anheben oder bewegen können.

Die Prüfung dient dem Schutz der Beschäftigten und der Sicherheit der Anlagen. Die Prüfung muss von einer befähigten Person durchgeführt werden, die über die erforderliche Fachkunde und Erfahrung verfügt. Die Prüfung umfasst eine Sichtprüfung, eine Funktionsprüfung und eine Belastungsprüfung. Die Prüfung muss mindestens einmal jährlich erfolgen oder nach besonderen Ereignissen wie Unfällen, Reparaturen oder Umbauten.

Die Prüfergebnisse müssen schriftlich dokumentiert und aufbewahrt werden.

DGUV Prüfung von Brandschutztüren

nach DIN 14677 und DGUV Information 208-022

Brandschutztüren sind wichtige Bauteile, die im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern sollen. Um ihre Funktion zu gewährleisten, müssen sie regelmäßig geprüft und gewartet werden. Die DGUV Prüfung von Brandschutztüren nach DIN 14677 und DGUV Information 208-022 ist eine anerkannte Norm, die die Anforderungen an die Prüfung, Wartung und Instandsetzung von Brandschutztüren mit Feststellanlagen festlegt.

Die Prüfung muss mindestens einmal jährlich von einer qualifizierten Fachkraft durchgeführt werden. Dabei werden unter anderem die Türblätter, die Zargen, die Schließmittel, die Feststellanlagen und die elektrischen Komponenten überprüft. Die Prüfung wird protokolliert und dokumentiert. Bei Mängeln müssen diese umgehend behoben werden. Die DGUV Prüfung von Brandschutztüren nach DIN 14677 und DGUV Information 208-022 trägt dazu bei, die Sicherheit von Personen und Sachwerten im Brandfall zu erhöhen.

DGUV Prüfung von Rolltoren

DGUV Vorschrift 3 und 4 (BGV/GUV-V A3)

Die DGUV Prüfung von Rolltoren ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme zur Gewährleistung der Sicherheit und Funktionsfähigkeit von Rolltorens.

Die Prüfung umfasst die elektrische Anlage, die mechanischen Teile, die Steuerung und die Schutzeinrichtungen des Rolltors. Die DGUV Prüfung von Rolltoren muss gemäß der DGUV Vorschrift 3 und 4 (BGV/GUV-V A3) von einer befähigten Person durchgeführt werden, die über die erforderliche Qualifikation und Erfahrung verfügt.

Die Prüfung muss mindestens einmal jährlich erfolgen oder nach wesentlichen Änderungen oder Instandsetzungen des Rolltors.

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